Termin

Terminvereinbarung:

Termine werden grundsätzlich telefonisch (02452 - 157590) vergeben.

Gerne können Sie uns aber auch hier unverbindlich eine Anfrage per eMail stellen. Wir werden uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen

 

Terminablauf:

Zu Beginn Ihres Termins werden Sie zunächst gebeten, das Mandanten-Datenblatt auszufüllen. Sodann nimmt Sie Ihr Rechtsanwalt im Wartebereich persönlich in Empfang.

Zum Termin bitten wir Sie, sämtliche Unterlagen (Verträge, Urkunden, Schriftstücke, Beweisbilder, Namen und Anschrift von Zeugen), welche für die Rechtsberatung bedeutsam sein könnten, mitzubringen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, notieren Sie sich bitte vorab die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer und teilen uns diese im Termin mit. Wir werden für Sie dann eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung stellen.

 

Terminabsage:

Sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen bis spätestens zu dessen Beginn vorher abzusagen, damit wir den Termin für eilige Angelegenheiten wieder neu vergeben können. Für den Fall eines wiederholten Nichterscheinens zum Termin ohne vorherige Absage behalten wir uns vor, für jeden Termin 20 € in Rechnung zu stellen.

Sollten Sie sich zum Termin etwas verspäten, bitten wir Sie, uns telefonisch zu unterrichten.

 

Kosten:

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Diese richten sich grds. nach dem Streitwert der Angelegenheit. Für eine Erstberatung fallen Kosten in Höhe von maximal 190 € an.

Die Kosten eines Gerichtsprozesses und die Anwaltskosten trägt grundsätzlich die Partei, die den Rechtsstreit verliert. Dies auch quotenmäßig der Höhe nach. Wird dem Kläger eine Klageforderung zu 60 % zugesprochenen, trägt der Beklagte 60 % der Gerichtskosten und 60 % der Anwaltskosten des Klägers; der Kläger umgekehrt 40 % der Gerichtskosten und 40 % der Anwaltskosten des Beklagten. Im Übrigen tragen die Parteien die Kosten selbst. In arbeitsgerichtlichen Prozessen trägt in erster Instanz jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts selbst. Die Gerichtskosten trägt hingegen die Partei, die den Prozess verliert.

Sofern Sie entsprechend rechtschutzversichert sind, werden die Kosten (abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung) von Ihrem Rechtschutzversicherer übernommen.

Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, die Anwaltskosten/ Verfahrenskosten mit der Staatskasse abzurechnen.

Für eine beratende Tätigkeit/ ein Tätigwerden nach außen (ohne Anschluss eines Klageverfahrens) besteht die Möglichkeit, beim ortsansässigen Gericht die Bewilligung von Beratungshilfe zu beantragen. Hierbei können Sie sich einen Beratungshilfeschein beim ortsansässigen Gericht ausstellen lassen, oder aber durch Ihren Rechtsanwalt nachträgliche Beratungshilfe beantragen. Sofern ein Klageverfahren beabsichtigt ist, können Sie die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in familienrechtlichen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe, beantragen.

Bei der Beantragung von Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe ist es erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Vor diesem Hintergrund sind alle Einnahmen (Lohn, Kindergeld, Rente, ALG-I/ II Leistungen...), alle Ausgaben (Miete, Darlehensverbindlichkeiten, Unterhaltszahlungen...) sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse (Konto-, bzw. Sparguthaben, Bausparverträge...) in den entsprechenden Anträgen anzugeben und mit Nachweisen (in Kopie) zu belegen.

Sollten Sie beabsichtigen, durch Ihren Rechtsanwalt (nachträgliche) Beratungshilfe beantragen zu wollen, würden wir Sie höflichst bitten, die erforderlichen Unterlagen (s.o.) sowie die Kopie eines aktuellen Kontoauszuges bereits bei der Erstberatung vorzulegen, damit der Antrag fristgerecht bei Gericht eingereicht werden kann. Beratungshilfeanträge sind seit dem 01.01.2014 binnen 4 Wochen seit der ersten Beratung zu stellen. Bei nicht fristgerechtem Eingang des Antrags (bei Gericht) kann Beratungshilfe nicht mehr bewilligt werden.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.