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Urheberrecht:
Filesharing: Eltern haften bei Belehrung nicht für ihre Kinder (vgl. BGH, Az.: I ZR 74/12)
Eltern haften für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen (Filesharing) belehrt haben. Dies gilt aber nur, solange die Eltern keinen konkreten Verdacht haben, dass das Kind das Verbot ignoriert.
Ferner sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet zu versperren. Eine solche Pflicht besteht ausnahmsweise nur dann, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ihr Kind den Internetanschluss für Rechtsverletzungen nutzt. Dies ist z.B. der Fall, wenn sie aufgrund einer Abmahnung Kenntnis hiervon erlangen.
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