Kehrtwende in der Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer
Redtube erwirkt einstweilige Verfügung
Hintergrund:
In den letzten Wochen wurden über 10.000 Internetnutzer per Brief durch die Anwaltskanzlei Uhrmann und Kollegen (U+C) abgemahnt. Ihnen wird vorgeworfen, im August vom Erotik-Portal Redtube.com urheberrechtlich geschützte Filme illegal heruntergeladen zu haben. Die Abmahnungen werden im Auftrag von The Archive AG verschickt, einer Schweizer Firma. Hierbei sollen die Abgemahnten 250 € zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Bei Redtube.com handelt es sich um ein so genanntes Streaming- Portal. Die Filme werden, anders als bei Tauschbörsen, nicht heruntergeladen. Diese werden vielmehr nur kurz zwischengespeichert, um das Anschauen zu ermöglichen. Ob dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist juristisch umstritten. Nach hiesiger Ansicht stellt das Streaming keine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Postadressen wurden über eine Anfrage nach § 101 Urhebergesetz beim Landgericht Köln ermittelt. Im Rahmen einer solchen Anfrage fordern die Gerichte die Internet-Provider regelmäßig dazu auf, auf Basis von im Netz ermittelten IP-Adressen von Raubkopieren die Kontaktdaten ihrer Kunden an abmahnende Anwaltskanzleien weiterzugeben. Dazu muss die Agentur die IP-Adressen und die Uhrzeiten angeben, an den die Filme illegal genutzt wurden. Voraussetzung dieses Auskunftsersuchens ist jedoch die Glaubhaftmachung einer tatsächlichen Urheberrechtsverletzung. Einige Kammern des Landgerichts Köln sind offenbar davon ausgegangen, es handele sich bei der Redtube.com (Streaming-Portal) um eine übliche illegale Tauschbörse (file-sharing). Dies, da tatsächlich in einem der Anträge eines abmahnenden Anwalts vom „unbefugten Herunterladen“ die Rede ist. Dass es sich hierbei um ein Streamen handelte, war nicht ersichtlich. Wegen dieser irreführend formulierten Anträge ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits wegen möglichen Betruges.
Kehrtwende:
Die betroffenen Kammern des Gerichts erkennen inzwischen an, dass es sich in den strittigen Fällen vermutlich lediglich um das so genannte Streaming von Video-Dateien handelt. Streaming stelle aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts und vermutlich auch keine unerlaubte Vervielfältigung dar, hieß es am Freitag in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Darüber hinaus hat die Internetplattform Redtube zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung erwirkt. Hiernach ist es The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt hätten.
Was bedeutet das?
Sofern Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung auf der Internetplattform Redtube.com erhalten, setzen Sie sich mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr!
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