Zu hoher Spritverbrauch stellt Mangel dar (vgl. OLG Hamm Az.: 28 U 94/12, 4 O 250/10)

    Weicht der tatsächliche Kraftstoffverbrauch eines Kfz mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben im Verkaufsprospekt ab, stellt dies einen Sachmangel dar, der den Autokäufer zum Rückritt berechtigt.